Jugendschutz

Die Einhaltung des Jugendschutzes nehmen wir ernst. Das Alter jedes Gastes ist an der Tür mit einem amtlich anerkannten Dokument (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) nachzuweisen.

Personen unter 18 Jahren ist der Einlass zu unseren Veranstaltungen ausschließlich gestattet,

wenn der Eintritt ausdrücklich ab 16 Jahren gewährt wird

und die entsprechende Personen ein korrekt ausgefülltes Dokument „Übertragung von Erziehungsaufgaben…“ vorweisen kann

und seine Begleitperson bei ihm ist.

 

Hier könnt ihr das Jugendschutzformular downloaden. Die Begleitperson darf bis zu 3 Personen beaufsichtigen.