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Hummelstraße 4, 23879 Mölln

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    FAQ

    Aufgrund der gesetzlichen Lage besteht die Möglichkeit, dass Eltern durch eine Personenfürsorgeübertragung die Aufsichtspflicht auf eine andere mindestens 18-jährige Person für den Besuch unserer Veranstaltungen übertragen und damit einen Aufenthalt für die Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren nach 24 Uhr ermöglichen.

    Bitte denkt daran, dass 16 & 17 jährige Gäste am Eingang unsere spezielle Personenfürsorgeübertragung dabei haben müssen!

    Das Formular könnt ihr hier downloaden : www.art-of-nightlife.com/jugendschutz/

    Prinzipiell ist jeder bei uns willkommen. Den Besuchern wird jedoch der Einlass verwehrt wenn diese:

    – das Mindestalter von 18 Jahren nicht Erreicht haben oder keinen Fürsorgeübertragungs-Formular haben (wir akzeptieren auch Formulare anderer Veranstalter)

    – an den dafür vorgesehenen Veranstaltungen ab 16 Jahren ohne Aufsichtsperson und/ oder ohne Fürsorgeübertragung (Jugenschutzformular) kommen

    – sich in einem stark alkoholisierten Zustand befinden– offensichtlich illegale Betäubungsmittel konsumiert haben

    – ein für die Party inakzeptables Outfit haben

    – bei unserem Sicherheitspersonal Stress machen oder Stress- bzw. Gewaltpotential vermuten lassen

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Entscheidung der Sicherheitsleute anhand der geschilderten Einlasskriterien binnen weniger Sekunden getroffen wird. Da mehrere hundert dieser Entscheidungen am Abend getroffen werden müssen, kann es vereinzelt bei der Beurteilung eines Gastes zu einer Fehleinschätzung kommen. Das bedauern wir sehr, bitten aber um Verständnis und falls ihr betroffen seid, darum, ruhig und besonnen zu bleiben. Es klappt vielleicht beim nächsten Mal.

    Eine Aufarbeitung / Diskussion der genauen Umstände können wir am Abend leider nicht leisten. Wir erwarten deshalb von unserer Security auch nicht, dass sie ihre Entscheidung gegenüber abgewiesenen Gästen ausführlich begründen, wozu sie im Übrigen rechtlich auch nicht verpflichtet sind.

    Wir behandeln unsere Gäste mit Respekt und erwarten dies auch von unseren Gästen.

    Als Nachtbetrieb behalten wir uns das Recht vor, Ausweiskontrollen bei jedem Gast durchzuführen. Wir bitten unsere Gäste ausdrücklich, einen gültigen Personalausweis, mitzuführen.